Comment der STV Gymnastica des Lehrerseminars Kreuzlingen
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EINLEITUNG
§ 1 Der Sinn und Zweck des Comment ist die Bestimmung der Gebräuche und Sitten am Biertisch und die Herbeiführung eines gemütlichen und geordneten Kneipwesens.
§ 2 Der Comment tritt in Kraft, wenn mindestens drei farbentragende Gymnastikaner sich bei commentmässigem Stoff treffen.
§ 3 An jedem offiziellen Anlass müssen die Farben getragen werden.
DIE CORONA
§ 4 Burschen und Fuxen bilden die Corona.
4.1 Die Burschen
Sie tragen das gold-weiss-grüne Band. Sie dürfen Junge in ihre Bierfamilien aufnehmen. Burschen sollen den Fuxen in jeder Hinsicht Vorbild sein. Den Fuxen gegenüber haben sie Befehlsgewalt, vorbehalten die besonderen Rechte des Vorstandes. Mit Erlaubnis des Vorstandes dürfen sie sich in den Stall einkneipen.
4.1.1 Der Burschenkonvent (BC)
Er stellt die höchste Instanz der Verbindung dar. Der BC kann von jedem bierehrlichen Burschen verlangt werden. Fuxen haben das Recht, über einen Burschen (FM) den BC einzuberufen.
4.2 Die Fuxen
Die Fuxen tragen das gold-grüne Band. Sie sind dem Vorstand und den Burschen unbedingten Gehorsam schuldig. Nach Anlässen haben sie die Ordnung wieder herzustellen und abzurechnen. Sie warten an jedem Stamm mit Produktionen auf!
DER VORSTAND
§ 5 Der Vorstand hat immer aus x, xx und FM zu bestehen.
5.1 Das hohe Haus (x)
Er ist unfehlbar.
Der Präsident hat die absolute Befehlsgewalt über die ganze Corona.
Er leitet alle Verbindungsanlässe. Silentia und Verba lieben bei ihm. Er ist für die Organisation aller Anlässe ausser Couleurball und Fuxenbummel verantwortlich.
5.2 Der Contrapräsident
Er ist Stellvertreter des hohen Hauses und hat gleichzeitig das Amt des Aktuars inne. Er hat die absolute Befehlsgewalt über Burschen und Fuxen. Verba aus dem Burschensalon gehen über den xx zum hohen Haus.
5.3 Der Fuxmajor (FM)
Der FM hat die absolute Befehlsgewalt über die Fuxen. Die Verba aus dem Stall gehen über den FM zum hohen Haus. Er ist für die Instandhaltung der Kneiputensilien verantwortlich und hat den x und den xx in jeder Hinsicht zu unterstützen. Er ernennt Bierfuxen (und Brandfuxen), welche die Corona mit Stoff zu versehen haben. Ferner ist er verpflichtet, während der Kneip für gediegene Unterhaltung zu sorgen. Der FM ist der Kassier der Verbindung. Er organisiert Couleurball und Fuxenbummel.
Der FM ist verpflichtet, Spefuxen in den Stammbetrieb einzuführen.
5.4 Der Cantusmagister (MC)
Er führt mit den Spefuxen Cantusstunden durch. Es ist verantwortlich für die Pflege des Cantusguts.
Canten werden wie folgt zelebriert: Die Fuxen kündigen unter Leitung des FM den Cantus mit den Worten: "Heil dem Cantus numerus..." Darauf stimmt der Celebrierende, nachdem er "Ad strophum unum" gemeldet hat, den Cantus an, worauf die ganze Corona in den Gesang einfällt. Nach Verklingen der Strophe meldet der Celebrierende "Strophus unus ex est. Ad strophum duum" (duum/duus, tres, quatuor, quinque, sex, septem, octo, novem, decem). Die letzt Strophe wird so angekündigt: "Der Cantus falle über seine letzte!" Nach Verklingen meldet er: "Cantus ex est".
BIERRECHTE UND BIERPFLICHTEN
§ 6 Commentmässiger Stoff ist Bier, Saft und Wein.
§ 7 Wer gesundheitshalber den Kneipbetrieb nicht mitmachen kann, das heisst, keinen commentmässigen Stoff saufen kann, geht seiner Rechte und Pflichten verlustig. Solche Impotente haben sich dem Hohen Haus vor dem Stamm zu melden.
§ 8 Das Zutrinken (ein edler alter Brauch)
8.1 Beim Zutrinken fordert der Vorsaufende jemanden auf, ihm dasselbe Quantum nachzusteigen. Das nachzusaufende Quantum wird mit den Worten angekündigt: "NN. (Halber, Ganzer) Quart vor!" Der Geehrte hat zu antworten: "Steige nach!", worauf er das verlangte Quantum zu saufen hat.
8.2 Spezielles Zutrinken
Will jemand seinem Farbenbruder eine besondere Ehre erweisen, so säuft er ihm speziell zu, worauf dieser nicht nachzusteigen braucht. Er hat dies anzumelden mit: "Sine, sine NN."
§ 9 Das Nachsaufen
9.1 Der Halbe und der Ganze in die Welt
Dieser kann von jedem bierehrlichen Burschen ausgehen, welcher zu seinem Nachbarn rechts zu sagen hat: "Halber (Ganzer) in die Welt vor!" Dieser hat nachzusteigen und nach rechts weiter zu geben mit den Worten "Halber (Ganzer) in die Welt, nach, vor!" Der Halbe wird innert fünf Minuten weiter gegeben. Wer die Runde eröffnet hat, säuft nochmals das entsprechende Quantum und schliesst mit den Worten: "Halber (Ganzer) in die Welt ex est!"
9.2 Blitzquart
Jeder bierehrliche Bursche kann einen Blitzquart eröffnen. Er erhebt sich und beginnt mit den Worten: "Blitzquart NN." Der Aufgerufene gibt den Blitzquart ad subitum weiter. Jeder bierehrliche Bursche kann den Blitzquart beenden mit den Worten: "Blitzquart ex est!", worauf er die letzte Quart säuft.
§ 10 Das Abfassen
Es kann vorgenommen werden von jedem bierehrlichen Mitglied der Corona, und zwar dann, wenn jemand seinen Topf länger als fünf Minuten unangesoffen stehen lässt. Der Straftopf wird rechts herumgereicht, und darf nicht eher auf den Tisch gestellt werden, bis dass er leer ist und der Exkneipende gemeldet hat: "Straftopf ex est!" Wer nicht richtig abfasst, hat einen neuen Topf zu bezahlen und fliegt in den ersten BV. Aus dem Straftopf darf nie mehr gesoffen werden. Altherren und Gästen darf nicht abgefasst werden.
§ 12 Das Tempeln
Tempeln kann jedes bierehrliche Individuum, wenn jemand seine angesoffene Flasche unbedeckt stehen lässt. Es dürfen so viele Töpfe aufgesetzt werden, als der noch vorhandene Inhalt füllen kann. Altherren und Gästen darf nicht getempelt werden.
§ 13 Angekreidete Humpen dürfen nur in Anwesenheit eines Vorstandsmitgliedes der Verbindung gesoffen werden. Der Humpen kreist unter Rundgesang oder Biersprüchen (Wunsch des Spenders) in der Reihenfolge: Spender x xx FM Burschensalon Fuxenstall nach angestammtem Ritual. Der Humpen darf auch unter Cantusstrophen oder anderen vom x bewilligten Modi gesoffen werden.
§ 15 Wer mit einem angesoffenen Topf anstösst, ist verpflichtet, ihn auszusaufen.
§ 16 Tempus
Jedes Coronamitglied kann beim jeweiligen Vorgesetzten Tempus verlangen. Es wird unterschieden zwischen:
16.1 "tempus": dauert fünf Minuten
16.2 "tempus cum causa...":Zeit wird vom jeweiligen
Vorgesetzten bestimmt.
BIERSTRAFEN
§ 17 Wer sich gegen den Comment oder Usus vergeht, muss bestraft werden.
§ 18 "In die Kanne schicken"; für kleinere Vergehen vorgesehen.
18.1 Es können in die Kanne steigen lassen:
1. Der x die ganze
Corona
2. Der xx Burschen
und Fuxen (ausser FM)
3. Der FM die Fuxen
4. Die Burschen die
Fuxen
18.2 Wer in die Kanne geschickt wird, hat aufzustehen und solange zu saufen, bis der Diktierende "Satis" sagt. Es darf nie mehr als ein Ganzer diktiert werden.
§ 19 Der Bierverschiss (BV)
Das Verhängen des BV geschieht durch ein Vorstandsmitglied.
Der Präsident darf jeden BV, der xx nur bis zum zweiten
BV, der FM nur den ersten BV verhängen.
19.1 In den ersten BV fällt u.a.:
1. Wer unentschuldigt
mehr als fünf Minuten zu spät zur Kneip erscheint
2. Wer § 15,
§ 16.1/2 übertritt.
3. Wer unerlaubt das
Lokal verlässt.
4. Wer widerrechtlich
oder falsch tempelt, bzw. abfasst.
19.2 In den zweiten BV fällt u.a.:
1. Wer unentschuldigt
mehr als zehn Minuten zu spät zur Kneip erscheint.
2. Wer sich im ersten
BV gegen den Comment vergeht.
3. Wer Kanten verhunzt.
19.3 In den dritten BV fällt u.a.:
1. Wer folgende obligatorische
Anlässe nicht besucht:
- Stämme
- Versammlungen
- Couleurball
- Maibummel
- Fuxenbummel
Fehlbare zahlen zusätzlich noch eine Runde.
2. Wer mehr als zwanzig
Minuten unentschuldigt zu spät zur Kneip erscheint.
3. Wer einen begründeten
grossen Ozean nicht annimmt.
4. Wer von der Kneip
wegläuft ohne sich auszukneipen.
5. Wer sich im zweiten
BV gegen den Comment vergeht.
19.4 Wer sich im dritten BV gegen den Comment vergeht, bleibt im dritten BV und hat zusätzliche allen anwesenden Coronamitgliedern eine Runde zu zahlen.
§ 20 Der Bierschisser hat sich, nachdem er von den Farben entkleidet wurde, von der Corona abgewendet in eine Ecke zu stellen und dort absolutes Silentium zu wahren. Er kann sich nach fünf (bzw. 10, bzw. 15) Bierminuten mit einem (bzw. 2, bzw. 3) Glas die Bierehre wieder ersaufen.
§ 21 Wer mit dem Bierschisser redet, wird ebenfalls bierunehrlich und fällt in den ersten BV.
§ 22 Jeder BV muss am jeweiligen Stamm gesoffen werden.
§ 23 Jeder BV kann durch gute Produktionen herabgesetzt werden.
§ 24 Der perpetuelle BV
Er wird vom BC für an Verbrechen grenzende Vergehn verhängt,
er dauert 11 Tage.
Strafen:
- Rauchverbot
- Kein Besuch von Wirtschaften mit Alkoholausschank
- Jeden Abend ab 20.00 Uhr Hausarrest
- Farbenentzug
- Er hat jeden Stamm und Abendschoppen während
der Dauer des perpetuellen BV
zu besuchen und dort nur
Wasser zu saufen
- Er kann von jedem bierehrlichen Coronamitglied
(auch Fuxen) in die Kanne ge-
schickt werden
- Er hat jeden Morgen den Vorstand mit einem
Cantus zu wecken
Beim Herauspauken aus dem perpetuellen BV hat er drei Ganze zu kippen und allen anwesenden Coronamitgliedern eine Runde zu zahlen.
§ 25 Für Vergehen, für die der Comment keine Strafen vorgesehen hat, ist der BC zuständig.
BIERMENSUREN
§ 26 Wird ein Coronamitglied beleidigt, so kann es den Pöbler fordern:
26.1 Der Bierjunge
Wer beleidigt worden ist, verlangt Satisfaktion durch den Bierjungen.
Wenn der Pöbler den Bierjungen annehmen will, hat er "Sitzt"
zu rufen.
Beide Duellanten wählen einen Sekundanten, die eine Aufgabe
zu stellen haben. Anschliessend an die Aufgabe muss jeder ein
Glas aussaufen.
26.2 Der Ozean
Wird der begründete Bierjunge vom Pöbler nicht akzeptiert, fordert der Beleidigte über einen kleinen Ozean (zwei Gläser) zu einem grossen Ozean (drei Gläser) weiter. Der Ozean ist nicht mit einer Aufgabe verbunden. Wird der grosse Ozean auch nicht angenommen, rollt der Pöbler in den dritten BV.
EHRUNGEN
§ 27 Die Ehrungen dürfen von jedem bierehrlichen Burschen vorgeschlagen werden.
27.1 Der Ehrenschluck für gelungene Verba.
27.2 Der Ehrenbrecher für gelungene Produktionen.
27.3 Die Rakete
Sie wird u.a. für besonders gelungene Produktionen angewendet.
Sie wird folgendermassen celebriert:
"In exercitio racetae fiat in honorem NN." Die Corona trommelt mit den Händen auf den Tisch, dann auf die Knie, schliesslich mit den Füssen auf den Boden. Nun ertänt anschwellendes Gepfeiffe unter hochhalten der Hände. Nun wird einmal geklatscht und nach einem langen "Ahhh" wird die Rakete "ex" gemeldet. All dies geschieht unter der Leitung eines bierehrlichen Burschen.
27.4.1 Der Salamander
Der Salamander ist die höchste studentische Ehrung. Der Salamander kann dazu dienen, ein erhabenes Faktum zu feiern, oder dann dient er zur Ehrung einer Person. Das Recht, einen Salamander zu kommandieren hat nur das Präsidium oder der von ihm hiezu bestimmten Burschen.
Der Verlauf des Salamanders ist folgender:
Hohes Haus: "Silentium ad exercitium salamandri in honorem NN. Salamander fiat! Eins zwei drei (gerieben, auf drei das Glas gehoben). Bibite ex! Eins zwei drei (bei drei das Glas gehoben), eins zwei drei (bei drei die Gläser gleichzeitig auf den Tisch gesetzt), Salamander ex!"
27.4.2 Der Totensalamander
Wird der Salamander zu Ehren eines Toten gerieben, schmettern alle ihren Becher auf den Boden, anstatt ihn auf das letzt Kommando auf den Tisch zu stellen, worauf sich jeder Aktive unter Silentium nach Hause zu begeben hat.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 28 Das "Gaudeamus igitur" ist der Cantus der STV Gymnastica. Er wird nur zu besonderen Anlässen gesungen, wobei sich die Corona erhebt, mit der rechten Hand das Couleur aufs Herz legt und ohne Verwendung des Cantusprügels singt.
28.1 Ausserdem ist das "O alte Burschenherrlichkeit" der obligatorische Kneipcantus der STV Gymnastica. Es wird mit Refrainänderung in der ersten und letzten Strophe gesungen: "Noch lebt die alte Treue, Gymnastica aufs neue!"
28.2 Am Ende jeder Kneip, vor dem Aussaufen, wird "Der Sang ist verschollen" gesungen. Dazu erhebt sich die Corona und legt das Couleur mit der rechten Hand aufs Herz.
§ 29 Die offizielle Sprache der Gymnastica ist Hochdeutsch. In begründeten Fällen und nur auf Erlaubnis durch das Hohe Haus darf Mundart gesprochen werden.
§ 30 Während der obligatorischen Schulzeit müssen vom Präsidium mindestens zwei obligatorische Stämme innerhalb eines Monats festgelegt werden.
§ 31 Zu den Farben wird ein würdiges Gewand getragen: Ein helles Hemd, Krawatte, Kittel, aber keine Sandalen, Turnschuhe oder ähnliches.
§ 32 Ein farbentragendes Individumm hat jederzeit auf seine Würde bedacht zu sein.
§ 33 Stimm- und Wahlrecht
Jedes Coronamitglied hat das Stimmrecht. Ämter (ausser MC) dürfen nur von Burschen bekleidet werden.
AHs und Gäste haben kein Stimm- und Wahlrecht.
§ 34 Wer zweimal mit der gleichen Filia an einem obligatorischen Verbindungsanlass anwesend war, hat das Recht sich von der Betreffenden einen güldenen Zirkel aufs Couleur sticken zu lassen. Am Stamm, an dem Zirkel zum ersten Mal getragen wird, muss der Träger eine Runde zahlen. Die Filia, die den Zirkel gestickt hat, wird zur Couleurdame erhoben und darf einen Sektzipfel tragen.
§ 35 Sollte die Verbindung "STV Gymnastica" einmal weniger als fünf aktive Mitglieder aufweisen, so muss sie als aufgelöst betrachtet werden. In diesem Falle gehen die Kneiputensilien, Akten und Kasse an die Direktion des Lehrerseminars Kreuzlingen über und sind für eventuelle Neugründungen zur Verfügung zu halten.
ALTHERREN UND GÄSTE BEIM STAMMBETRIEB DER AKTIVITAS
§ 36 AHs sollen in jeder Hinsicht der Aktivitas als Vorbild dienen und sie mit Tat und Tat unterstützen.
§ 37 Ahs und Gäste haben sich dem Comment der Aktivitas zu unterwerfen.
§ 38 Impotente (z.B. motorisierte) AHs und Gäste haben sich zu Beginn des Stammes als impotent zu melden. Sie gehen aber ihrer Bierrechte gegenüber der Corona erst bei nicht commentmässigem Stoff verlustig.
§ 39 Ein zum Nachsaufen aufgerufener AH oder Gast, darf das Quantum weitergeben ohne dass er nachgestiegen ist.
§ 40 AHs und Gästen darf weder getempelt noch abgefasst werden.
§ 41 Ahs und Gäste dürfen wohl in die Kanne geschickte werden, müssen aber nicht unbedingt saufen.
§ 42 Berechtigte BVs, welche nicht gesoffen werden wollen (können), müssen durch eine Produktion wieder gut gemacht werden.
§ 43 AHs und Gäste können Fuxen in die Kanne schicken, sofern sie potent sind.
§ 44 AHs und Gäste dürfen, wenn sie einen berechtigten Bierjungen erhalten, und ihn wegen Impotenz nicht saufen wollen, ihn an ein Coronamitglied weitergeben.
§ 45 Findet der Pöbler kein Coronamitglied, das ihm den Bierjungen abnimmt, muss er eine Runde bezahlen.
§ 47 Als Altherren werden nur Mitglieder des Altherren-Verbandes der STV Gymnastica anerkannt.
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So beschlossen und aufgestzt im Frühjahr 1974
Für die STV Gymnastica in den Farben gold-weiss-grün
Bruno Aerne v/o Trumpf ; Felix Bieri v/o Gaius ; Alex Lechmann v/o Ali
Aktualisiert im März 1998 durch Martin Egli v/o Rufus
ZWECK DES VERBANDES
§ 1 Der Alt-Herren-Verband der Gymnastica bezweckt die Pflege alter Freundschaft und die Unterstützung der aktiven Gymnastica mit Rat und Tat.
MITGLIEDSCHAFT
§ 2 Es haben das Recht dem Alt-Herren-Verband beizutreten:
- Alle die sich der Activitas zugehörig fühlen und
bis zum Frühjahr 1970 die Gymnastica durchlaufen haben.
- Alle die nach dem Frühjhar 1970 nach Durchlaufen der aktiven
Gymnastica aus dieser austreten
- geschlechtergetrennte Veranstaltungen und Versammlungen sind
zulässig
§ 3 Austrittserklärungen sind schriftlich an den Vorstand zuhanden der Hauptversammlung zu richten und werden nach Erfüllung aller finanziellen Pflichten wirksam.
§ 4 Ausschluss erfolgt:
- Wegen Unehrenhaftigkeit
- Wer den Interessen des Verbandes oder der Jungverbindung zuwidergehandelt
und deren Ansehen schädigt
- Wer seinen finanziellen Verpflichtungen trotz mehrmaligem Ersuchen
nicht nachkommt
HAUPTVERSAMMLUNG
§ 5 Die ordentliche Hauptversammlung findet im Herbst
statt, wobei beschlossen wird über:
- Mutationen im Mitgliederbestand
- Wahl eines Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
- Genehmigung von Jahresbericht, Budget und Jahresrechnung
- Beiträge an die Activitas
- Festsetzung der Jahresbeiträge
- Eventuelle Revisionen des Reglementes
- Eventuelle weitere Anlässe
- Andere vom Vorstand oder von Mitgliedern vorgelegte Traktranden
§ 6 Ausserordentliche Versammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Begehren von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen.
§ 7 Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig, bei Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen.
§ 8 Wahlen oder Abstimmungen finden ordentlicherweise offen statt.
§ 9 In allen Fällen gilt bei Abstimmungen die absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
§ 10 Bei Wahlen entscheidet im ersten und zweiten Wahlgang die absolute, im dritten Wahlgang die relative Stimmenmehrheit.
§ 11 Für Reglementsrevisionen ist Zweidrittelsmehrheit erforderlich.
VORSTAND
§ 12 Der Vorstand besteht aus Präsident, Aktuar, Quästor und Beisitzer.
§ 13 Wiederwahl ist zulässig.
§ 14 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes sind:
- Er bereitet die Geschäfte der Hauptversammlung vor und
führt deren Beschlüsse aus.
- Er beschliesst über alle Geschäfte, die nicht der
Hauptversammlung vorbehalten sind.
- Er organisiert etwelche Anlässe.
§ 15 Der Präsident ist verantwortlich für die Einberufung und Leitung der Versammlung, der Vertretung des Verbandes nach aussen und des Abfassens des Jahresberichts zuhanden der Mitglieder.
§ 16 Der Aktuar führt Protokoll, Mitgliederverzeichnis und Korrespondenzen. Er ist Stellvertreter des Präsidenten.
§ 17 Der Quästor verwaltet die Finanzen des Verbandes und legt der Hauptversammlung Jahresrechnung und Budget zur Genehmigung vor.
§ 18 Der Beisitzer unterstützt den Vorstand mit Rat und Tat.
§ 19 Die beiden Rechnungsrevisoren prüfen alljährlich Kassa und Buchführung des Verbandes und erstatten der Hauptversammlung Bericht. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 20 Der Verband ist als aufgelöst zu betrachten, wenn ihm weniger als 10 Mitglieder angehören. In diesem Falle geht etwelches Inventar, Akten und Kasse an die Seminardirektion über und ist für eventuelle spätere Neugründung zur Verfügung zu halten.
Für die Activitas, in den Farben
gold-weiss-grün
der Präsident:
Peter Thalmann v/o Shake
Dritter Punkt des zweiten Paragraphen dieses Regelements wurde
aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses der Hauptversammlung
hinzugefügt, am 7.11.2003.
Martin Egli v/o Rufus